Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlagen für Anfrage, Buchung und Durchführung unserer Grand-Touring-Reisen.
1. Anbieter und Vertragsgegenstand
Anbieter der auf lotuselement.com dargestellten Grand-Touring-Leistungen ist Jelic Tours d.o.o., Ul. Vida Njezica bb, 78430Prnjavor. Gegenstand ist die Planung und Durchführung privater Tagesreisen und damit verbundener Leistungen entsprechend der jeweiligen Buchungsbestätigung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem ausgewählten Tourpaket sowie aus individuell bestätigten Ergänzungen. Angaben auf der Website beschreiben die regulären Paketinhalte; maßgeblich für den Vertrag sind die zum Zeitpunkt der Buchung bestätigten Daten, einschließlich Datum, Startpunkt, Fahrzeug, Preis, enthaltenen Leistungen und gegebenenfalls vereinbarter Zusatzleistungen.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Eine über die Website abgesendete Anfrage ist noch keine Buchung. Nach Eingang prüfen wir insbesondere die Verfügbarkeit des gewünschten Datums, des Fahrzeugs und der für die Route erforderlichen Leistungen. Erst eine ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichnete Erklärung und die darin genannten Bedingungen begründen den Vertrag.
Änderungswünsche nach der Buchungsbestätigung bedürfen einer erneuten Abstimmung. Soweit dadurch Mehrleistungen, andere Fahrzeuge, zusätzliche Kilometer, neue Reservierungen oder weitere Kosten entstehen, werden diese vor der Änderung transparent bestätigt.
3. Preise, Steuern und Zahlung
Die auf den Tourkarten ausgewiesenen Paketpreise beziehen sich auf den dort beschriebenen Leistungsumfang und enthalten die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer. Soweit ein Paket als Preis für bis zu zwei Gäste bezeichnet ist, gilt der Gesamtpreis für das dort genannte Fahrzeug und die entsprechende Teilnehmerzahl.
Nicht ausdrücklich im Paket genannte Leistungen sind nicht Bestandteil des ausgewiesenen Preises. Dazu können insbesondere individuelle Anreise, Übernachtung, zusätzliche Restaurantbestellungen, zusätzliche Streckenabschnitte, optionale Chauffeurleistungen oder gewünschte Sonderreservierungen gehören. Zahlungszeitpunkt, Zahlungsart und gegebenenfalls vereinbarte Teilzahlungen werden in der Buchungsbestätigung festgelegt.
4. Fahrzeuge und Voraussetzungen
Für Selbstfahrer-Touren müssen die in der Buchungsbestätigung genannten Fahrer- und Dokumentenvoraussetzungen erfüllt werden. Eine Fahrzeugübergabe kann verweigert werden, wenn erforderliche Dokumente fehlen, Angaben nicht übereinstimmen oder erkennbar kein sicherer Fahrtantritt möglich ist.
Die konkrete Fahrzeugbereitstellung steht unter dem Vorbehalt technischer Einsatzfähigkeit und bestätigter Verfügbarkeit. Ist ein bestätigtes Fahrzeug kurzfristig nicht einsatzfähig, stimmen wir eine gleichwertige Alternative oder eine andere Lösung für den gebuchten Termin ab.
5. Routen, Wetter und Verkehr
Die Tagesrouten werden mit Blick auf realistische Fahrtzeiten und geplante Stopps zusammengestellt. Wetter, Verkehr, Baustellen, behördliche Sperrungen, Veranstaltungen oder andere Umstände können Änderungen erforderlich machen. In diesem Fall wird die Strecke so angepasst, dass Charakter und zeitlicher Rahmen der gebuchten Tour möglichst erhalten bleiben.
Bestimmte Aussichtspunkte, Straßenabschnitte oder gastronomische Stopps können daher nicht unabhängig von den tatsächlichen Bedingungen garantiert werden. Die Sicherheit der Reisenden und die Einhaltung geltender Verkehrs- und Betriebsregeln haben Vorrang.
6. Stornierung und Änderungen durch den Kunden
Für Stornierungen und Terminänderungen gelten die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Fristen und Bedingungen. Bereits verbindlich gebuchte Drittleistungen können bei einer kurzfristigen Änderung Kosten verursachen, soweit diese nicht mehr kostenfrei storniert werden können.
Wenn eine andere Person anstelle des ursprünglich benannten Reisenden teilnehmen soll, ist eine vorherige Abstimmung erforderlich. Bei Selbstfahrerleistungen müssen die Voraussetzungen für die Fahrzeugnutzung auch durch die neue Person erfüllt werden.
7. Haftung und Mitwirkung
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Erbringung der von uns geschuldeten Leistungen. Für Beeinträchtigungen, die ausschließlich durch unvermeidbare und außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse verursacht werden, gelten die gesetzlichen Regelungen und die konkret vereinbarten Vertragsbedingungen.
Reisende sind verpflichtet, sicherheitsrelevante Anweisungen zu beachten, Fahrzeuge entsprechend den übergebenen Bedingungen zu behandeln und alle für die Durchführung erforderlichen Angaben richtig und vollständig zu machen. Schäden oder erhebliche Störungen während der Tour sind unverzüglich mitzuteilen, damit Abhilfe geprüft werden kann.
8. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Außergewöhnliche Ereignisse wie extreme Wetterlagen, behördliche Einschränkungen, Naturereignisse, erhebliche Verkehrsstörungen oder sonstige nicht beherrschbare Umstände können die Durchführung einer Tour ganz oder teilweise verhindern. In einem solchen Fall prüfen wir vorrangig eine zumutbare Anpassung, Verlegung oder Ersatzleistung.
Welche Folgen eine endgültige Nichtdurchführbarkeit für bereits geleistete Zahlungen hat, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Bedingungen der konkreten Buchung.
9. Anwendbares Recht und Änderungen
Für Vertragsbeziehungen gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften und im Übrigen das in der Buchungsbestätigung vereinbarte Recht. Gesetzliche Gerichtsstände und Rechte von Verbrauchern werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
Diese AGB können für zukünftige Buchungen angepasst werden, wenn sich Leistungen, rechtliche Anforderungen oder organisatorische Abläufe ändern. Für eine bereits bestätigte Buchung bleibt die zum Vertragsabschluss vereinbarte Fassung maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
